Next Generation EU: EP nimmt Aufbau- und Resilienzfazilität an
Am 10. Februar hat das EP-Plenum die VO über die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF) angenommen und damit die politische Einigung übernommen, die zwischen deutscher Ratspräsidentschaft und EP im Rahmen von Trilogverhandlungen noch vor Weihnachten erzielt worden war.
Innerhalb des Aufbauinstruments Next Generation EU mit einem Volumen 750 Mrd. EUR stellt die RRF mit ihren 672,5 Mrd. EUR den größten Ausgabenblock dar; davon werden 312,5 Mrd. EUR als Zuschüsse sowie 360 Mrd. EUR als Kredite ausgereicht (Preise 2018). Diese Mittel müssen bis Ende 2023 von der KOM zugewiesen und bis Ende 2026 verausgabt sein.
Um von den RRF-Mitteln profitieren zu können, sollen die MS bis Ende April im Rahmen des Europäischen Semesters nationale Aufbaupläne vorlegen. Hierbei müssen die MS darlegen, dass die Ausgaben im Einklang mit den Prioritäten der EU stehen, d.h. im Sinne der VO (1) den ökologischen Wandel, (2) den digitalen Wandel, (3) intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, (4) den sozialen und territorialen Zusammenhalt, (5) Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz und (6) Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, wie z. B. Bildung unterstützen.
Jeder nationale Aufbauplan muss dabei sicherstellen, dass mind. 37 % der Mittel für Klima- und Biodiversitätsziele sowie mind. 20 % für digitale Maßnahmen ausgegeben werden. Eine Förderung umweltschädlicher Maßnahmen ist genauso wenig zulässig wie die Finanzierung regulär wiederkehrender Haushaltspositionen. Christoph Frank