Offshore-Windenergieanlagen: KOM startet WTO-Verfahren gegen das Vereinigte Königreich
Die KOM hat am 28. März bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet. Hintergrund sind die Förderkriterien der britischen Regierung für Offshore-Windenergieprojekte, welche einseitig im Vereinigten Königreich produzierte Anlagen bevorteilen sollen. Insb. der anzuwendende Förderfaktor zur Berücksichtigung eines „lokalen Anteils“ stelle einen Verstoß gegen den „national treatment“-Grundsatz der WTO dar. Die KOM vertritt die Position, dass es sich hierbei um eine diskriminierende Subvention handelt, die europäischen Produzenten und Lieferanten in unzulässiger Weise benachteiligt.
Die EU vertritt nach Außen die Handelsinteressen aller Mitgliedstaaten. Für die EU agiert dabei die KOM. Sie hatte sich daher zunächst um eine bilaterale Lösung mit der britischen Regierung bemüht, allerdings blieben diese Bemühungen erfolglos. Daher hat sich die KOM für die Einleitung eines formellen Streitbeilegungsverfahrens bei der WTO entschieden, welches weiterhin eine einvernehmliche Lösung ermöglicht. Marcus Körber
PM der KOM (EN)