Politische Einigung auf Rückkehrverordnung

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Das EP und der Rat haben am 2. Juni eine politische Einigung über die neue Rückkehrverordnung erzielt. Ziel ist es, durch ein einheitliches europäisches Rückführungssystem die Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne Recht auf Aufenthalt in der EU zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Neben strengeren Regelungen für den Rückführungsprozess sind in der Rückkehrverordnung insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen in den MS auf freiwilliger Basis und die Einführung von Rückführzentren („Return Hubs“) in Drittstaaten vorgesehen. Voraussetzung für die Errichtung solcher Zentren sind Abkommen bzw. Vereinbarungen mit Drittstaaten, die die internationalen Menschenrechtsstandards und Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, einhalten.
Die Rückkehrverordnung von EP und Rat muss als Nächstes förmlich angenommen werden. Franziska Klug
