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16. Dezember 2022/inBeschäftigung & Soziales, Deutsch

Politische Einigung bei der RL über Maßnahmen zur Lohntransparenz

Rat und EP haben am 15. Dezember eine politische Einigung bei der RL über Maßnahmen zur Lohntransparenz erzielt.

Lohntransparenz

© Mediaserver Hamburg

Ziel der RL ist ein gleiches Gehalt für die Geschlechter. Arbeitgeber müssen künftig in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsgehalt bereitstellen. Arbeitnehmer sind berechtigt, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr Einkommen und das durchschnittliche Einkommen der Geschlechter bei gleicher Arbeit zu verlangen. Ab 100 Beschäftigten muss ein Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten. Wenn dieses mindestens 5% beträgt und nicht anhand objektiver Faktoren gerechtfertigt ist, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.

Die Beweislast dafür, dass bei Missachtung der Transparenzpflichten keine Diskriminierung vorliegt, liegt beim Arbeitgeber. Die Mitgliedstaaten sollen Sanktionen bei Verstößen festlegen, und betroffene Arbeitnehmer sollen eine Entschädigung erhalten.

Die politische Einigung muss nun von den Gesetzgebungsorganen förmlich gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der RL drei Jahre zur Umsetzung in nationales Recht. Franziska Schöche/Jaschar Stölting

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