Politische Einigung bei Sofortzahlungen
Rat und EP haben am 7. November eine vorläufige politische Einigung über die VO zu Sofortzahlungen, sog. „instant payments“, erzielt. Mittels Sofortzahlungen kann Geld rund um die Uhr innerhalb von zehn Sekunden in Euro überwiesen werden, auch außerhalb der Geschäftszeiten. Für Unternehmen außerhalb der Eurozone sind besondere Regelungen vorgesehen.
Ziel der VO ist es, die Verfügbarkeit von Sofortzahlungen in Euro für Verbraucherinnern und Verbraucher in der EU zu verbessern. Dabei ist von Interesse, dass die Zahlungsdienstleister, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, auch den Versand und die Entgegennahme von Sofortzahlungen in Euro anbieten müssen – und dies zu Gebühren, die nicht höher sein dürfen als Standardüberweisungen.
Weiterhin ist vorgesehen, dass Sofortzahlungsdienstleister einen Abgleich der IBAN des Zahlungsempfängers mit dessen Namen vornehmen müssen, um vor Durchführung der Transaktion ggf. auf Fehler oder einen möglichen Betrug aufmerksam machen zu können. Diese Verpflichtung soll künftig auch für normale Überweisungen gelten.
Die politische Einigung muss nun vom EP und vom Rat noch formell angenommen werden. Damit ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Christoph Frank