Politische Einigung zu Ausfuhrkontrollen für Dual Use Güter
Der Rat und das EP haben am 9. November eine vorläufige politische Einigung über eine Anpassung der VO erzielt, die die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (dual use) betrifft – also solcher Produkte, die auch militärisch eingesetzt werden können. Cyberüberwachungstechnologien, die die verdeckte Überwachung natürlicher Personen durch Überwachung, Extraktion, Sammlung oder Analyse von Daten, einschließlich biometrischer Daten ermöglichen, sollen danach neuen Exportbeschränkungen unterliegen.
Die Anpassung der bisherigen Regelung aus dem Jahr 2009 ist erforderlich, um den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. 2016 hat die KOM einen ersten Vorschlag zur Anpassung der VO vorgelegt, das EP nahm sein Verhandlungsmandat im Januar 2018 an, der Rat legte sein Verhandlungsmandat im Juni 2019 fest, anschließend erfolgten Trilogverhandlungen. Rund 50 % bis 60 % der EU-Exporte von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck entfallen auf Deutschland, u.a. auch in Norddeutschland sind Unternehmen ansässig, die entsprechende Produkte exportieren.
Nach der Billigung durch den AStV muss die VO noch von Rat und EP in erster Lesung angenommen werden. Miriam von Woedtke