Politische Einigung zur Aufbau- und Resilienzfazilität
Am 18. Dezember ist es der deutschen Ratspräsidentschaft gelungen, eine politische Einigung zwischen Rat und EP zur Aufbau- und Resilienzfazilität, die über ein Gesamtvolumen von 672,5 Mrd. € verfügen wird und Hauptbestandteil des Aufbauinstruments Next Generation EU in Höhe von 750 Mrd. € darstellt, zu erzielen. Von den 672,5 Mrd. € werden 312,5 Mrd. € als Zuschüsse direkt an die Mitgliedstaaten (MS) fließen, 360 Mrd. € sollen als Kredite verfügbar sein. Deutschland wird davon etwa 22. Mrd. € als Zuschüsse erhalten.
Mit dem Instrument sollen insofern öffentliche Investitionen und Reformen in den MS unterstützt werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen von COVID-19 abzufedern und die Herausforderungen eines digitalen und grünen Wandels meistern zu können. So sollen mind. 37% der Mittel für den grünen Wandel und mind. 20% der Mittel für den digitalen Wandel ausgegeben werden, d.h. dass in jedem nationalen Aufbauplan die Mittel für diese Zwecke entsprechend der o.g. Prozentsätze verwendet werden sollen. Von Interesse ist hierbei, dass im Rahmen der nationalen Investitionen und Reformen das sog. „do not harm“ Prinzip angewendet werden muss, d.h. damit keine klimaschädlichen Maßnahmen finanziert werden dürfen.
Die Einigung umfasst auch den Umstand, dass 13% der Mittel, die pro MS vorgesehen sind als Vorfinanzierung möglich sein sollen, d.h. vor Billigung des jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplans durch die EU-Ebene. Dies soll eine zügige wirtschaftliche Erholung beschleunigen.
Nach weiteren Arbeiten, die nun auf technischer Ebene erforderlich sind, soll der Kompromisstext dem EP und Rat zur Annahme vorgelegt werden. Dies dürfte voraussichtlich im kommenden Jahr unter portugiesischer Ratspräsidentschaft erfolgen.
Nach Inkrafttreten der VO wird es den MS möglich sein, ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der KOM offiziell vorzulegen (bislang werden lediglich Entwürfe mit der KOM diskutiert). Christoph Frank