Politische Einigung zur Brexit-Anpassungsreserve erzielt
Die Mitgesetzgeber haben am 17. Juni eine politische Einigung über die Brexit-Anpassungsreserve (BAR) erzielt. Die Reserve soll allen Mitgliedstaaten zugutekommen und insbesondere jene Regionen und Sektoren unterstützen, die am stärksten von nachteiligen Folgen des Brexit betroffen sind. Die Einigung soll eine Auszahlung der Mittel noch in diesem Jahr ermöglichen.
Maßnahmen sollen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 aus der BAR förderfähig sein. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 5 Mrd. € (zu Preisen von 2018) vorgesehen. 4 Mrd. € sollen den MS als Vorfinanzierung ausgezahlt werden. Davon 1,6 Mrd. € im Jahr 2021, 1,2 Mrd. € im Jahr 2022 und 1,2 Mrd. € im Jahr 2023. Die verbleibenden Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro sollen 2025 auf Grundlage einer Evaluierung der vorangegangenen Jahre und unter Berücksichtigung nicht genutzter Mittel ausgezahlt werden.
Für Deutschland werden voraussichtlich 591 Mio. € aus der BAR zur Verfügung stehen. Die Zuteilung der Mittel an die Mitgliedstaaten soll auf drei Faktoren basieren: 4,15 Mrd. € sollen auf Grundlage des Handelsvolumens mit dem Vereinigten Königreich (VK), 600 Mio. € gemäß einem Fischereifaktor (Wert des Fisches, der in der ausschließlichen Wirtschaftszone des VK gefangen wurde) und 250 Mio. € gemäß einem Faktor der Betroffenheit als maritime Grenzregion (Bevölkerungsanteil in maritimen Grenzregionen zum VK) errechnet werden. Florian Lescow