Rat befürwortet Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien
Der Rat hat am 22. Mai seine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der KOM für eine neue Ökodesign-VO beschlossen. Dieser will den Anwendungsbereich der bisherigen Ökodesign-RL für energieverbrauchende Geräte auf grundsätzlich alle Produkte erweitern und neben Energieverbrauch in Zukunft auch Nachhaltigkeit und Zuverlässigkeit einbeziehen.
Der Rat tritt unter anderem für ein grundsätzliches Verbot der Vernichtung von ungenutzten und unverkauften Textilien und Schuhen ein. Ausnahmen sollen z. B. aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen möglich bleiben. Kleine und sehr kleine Unternehmen sollen generell, mittlere Unternehmen für vier Jahre ausgenommen werden. Weitere Änderungen, die der Rat anstrebt, betreffen längere Übergangsfristen und die Einrichtung einer von den MS besetzten Öko-Design-Expert Group, die insbesondere bei der Entwicklung von delegierten Rechtsakten zu Design-Anforderungen konsultiert werden soll. Außerdem soll die VO insgesamt nicht für Kraftfahrzeuge gelten. Das EP strebt nach dem aktuellen Zeitplan eine Abstimmung seiner Position im Juli an. Brigitte Köhnlein