Rat beschließt allgemeine Ausrichtung zum Gesetzespaket maritime Sicherheit
Der Rat hat seine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung des vier RL’en umfassenden Legislativpaktets zur maritimen Sicherheit beschlossen. Dazu zählen die RL‘en zur Hafenstaatkontrolle, zur Meeresverschmutzung durch Schiffe, zur Erfüllung der Flaggenstaatpflichten und zur Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr.
Die Überarbeitung der RL über die Hafenstaatkontrolle zielt darauf ab, die maritime Sicherheit, den Umweltschutz und die Arbeitsbedingungen an Bord zu verbessern. Neue Regelungen betreffen u.a. die Einführung von Hafenstaatkontrollen auf Fischereifahrzeugen und Anreize für umweltfreundlichen Schiffsbetrieb.
Für die RL über Meeresverschmutzung durch Schiffe soll ein besserer Schutz der Meeresumwelt durch effektivere Aufdeckung und Sanktionierung von Verstößen erreicht werden. Der Rat betont dabei die Vermeidung übermäßiger administrativer Belastungen insbesondere der Binnen-Mitgliedstaaten.
Die Überarbeitung der RL zur Erfüllung der Flaggenstaatpflichten zielt auf eine größere Kohärenz und rechtliche Klarheit ab. Der Rat hat Änderungen vorgenommen, um die Konsistenz mit dem III-Code sicherzustellen und eine optionale Schiffsinformationsdatenbank einzurichten.
Die Anpassung der RL zur Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr zielt auf eine einheitliche Untersuchung von Unfällen ab und beinhaltet Änderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Unfalluntersuchungsstellen.
Das EP hat seinen Standpunkt in zwei Fällen bereits festgelegt. Der Beginn der Trilogverhandlungen für das Gesetzespaket wird noch in diesem Jahr erwartet. Tanja Winninger