Rat beschließt Aufhebung der Zollfreigrenze für Kleinlieferungen

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Der ECOFIN hat am 13. November Maßnahmen gegen den Import von Billigprodukten beschlossen, die auf dem Postweg in die EU eingeführt werden und dabei bislang von der Zollfreigrenze in Höhe von 150 € profitiert haben. Ziel ist es, die hierdurch entstehende Benachteiligung von europäischen Anbietern zu unterbinden und dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen.
Im Einzelnen soll die bisherige Zollfreigrenze für Kleinlieferungen aufgehoben werden, sodass künftig auf alle Einfuhren unabhängig vom Warenwert Zölle erhoben werden. Sobald der geplante EU Customs Data Hub, eine zentrale Plattform zur Berechnung und Mitteilung der Zollschuld auf Einzelpostenbasis, seinen Betrieb aufgenommen hat, soll diese Maßnahme wirksam werden – gerechnet wird mit 2028.
Darüber hinaus hat der Rat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs für die Zwischenzeit die Schaffung einer Übergangslösung angekündigt, die so schnell wie möglich die Erhebung von Zöllen auf Kleinlieferungen ermöglichen soll. Aaron Wojte/Tanja Winninger
PM des Rates (EN)
