Rat beschließt Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention
Der Rat hat am 1. Juni den Beitritt der EU zum Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention, beschlossen.
Die aus dem Jahr 2014 stammende Konvention ist der erste internationale Vertragstext, in dem Gewalt gegen Frauen rechtlich definiert und ein umfassender Rahmen rechtlicher sowie politischer Maßnahmen zur Vorbeugung, zur Unterstützung der Opfer und zur Bestrafung der Täter geschaffen wird. Am 10. Mai hatte bereits das EP einem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zugestimmt.
Durch die zwei Ratsbeschlüsse vom 1. Juni tritt die EU der Konvention nun in Bezug auf die Institutionen und die öffentliche Verwaltung sowie in Bezug auf Fragen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und Nichtzurückweisung bei.
Damit das Übereinkommen für die EU in Kraft tritt, müssen zunächst noch die Ratsbeschlüsse im Amtsblatt veröffentlicht und die unterzeichnete Beitrittsurkunde beim Europarat hinterlegt werden. Hiermit ist zeitnah zu rechnen. Finn-Lukas Uloth/Jaschar Stölting