Rat beschließt Unterzeichnung des Post-Cotonou-Abkommens
Der Rat hat am 20. Juli einen Beschluss zur Unterzeichnung des Cotonou-Nachfolgeabkommens angenommen. Das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (OAKPS) schafft einen neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen der EU, ihren 27 Mitgliedstaaten und 79 OAKPS-Staaten für die kommenden 20 Jahre und umfasst insgesamt mehr als 1,5 Mrd. Menschen.
Das Abkommen regelt die Kooperation in den Bereichen (1) Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, (2) Frieden und Sicherheit, (3) menschliche und soziale Entwicklung, (4) inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum, (5) Nachhaltigkeit und Klimawandel, sowie (6) Migration und Mobilität. Damit lösen sich die Vertragsparteien vom Fokus der Entwicklungszusammenarbeit. Eine weitere Neuerung sind drei Regionalprotokolle, die das Abkommen um spezifische regionale Anliegen ergänzen und einen Rahmen für die bi-regionalen Beziehungen mit der EU schaffen. Zusätzlich bekennen sich die Vertragsparteien zu einer intensiveren Zusammenarbeit in internationalen Foren und zur Stärkung des Multilateralismus.
Anders als das Cotonou-Abkommen enthält das Nachfolgeabkommen keinen eigenen finanziellen Rahmen. Die gemeinsamen Ziele sollen durch die Mobilisierung finanzieller und nicht-finanzieller Ressourcen aller Vertragsparteien realisiert werden.
Das Abkommen wird in den kommenden Monaten von der EU, ihren MS und den OAKPS-Mitgliedern feierlich unterzeichnet. Ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach Unterzeichnung des Abkommens soll eine vorläufige Anwendung gelten. Annalena Rehkämper / Christoph Frank