Rat beschließt Verlängerung des Schutzes für Ukraine-Flüchtlinge bis März 2025
Der Rat hat am 28. September eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 beschlossen.
Der vorübergehende Schutz ist im europäischen Asylsystem eine außergewöhnliche Maßnahme zur schnellen Reaktion auf große Fluchtbewegungen. Der Rat hatte am 4. März 2022 einstimmig den vor dem Krieg in der Ukraine fliehenden Menschen den vorübergehenden Schutz gewährt. Die betroffenen Menschen erhalten ohne Einzelfallprüfung einen Aufenthalt in der EU, unter anderem mit Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und Bildung. Derzeit genießen rund 4,1 Millionen Vertriebene vorübergehenden Schutz in der Union noch bis März 2024 (rund 1,1 Millionen in Deutschland).
Aktuell gilt der vorübergehende Schutzstatus bis zum 4. März 2024. Für die Verlängerung muss als Nächstes ein entsprechender Durchführungsbeschluss formell angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Dies soll zeitnah geschehen. Jaschar Stölting