Rat beschließt vollständige Aussetzung der Visaerleichterungen für Russland
Der Rat hat am 9. September beschlossen, das Visaerleichterungsabkommen mit Russland auszusetzen. Der Beschluss tritt am 12. September 2022 in Kraft.
Durch das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Russland war im Jahr 2007 die gegenseitige Visabeantragung für kurzfristige Aufenthalte vereinfacht worden. Mit Inkrafttreten des Aussetzungsbeschlusses werden stattdessen die allgemeinen Bestimmungen des Visakodex gelten, was unter anderem höhere Gebühren, längere Bearbeitungszeiten und eine restriktivere Handhabung von Mehrfachvisa bedeutet.
Die KOM hat parallel zum Ratsbeschluss Leitlinien für die Vergabe von Visa an russische Staatsbürger herausgegeben. Im Rahmen der Regelungen des Visakodex schlägt die KOM darin einen restriktiven Maßstab vor. Für bestimmte Personengruppen, wie Journalisten, Dissidenten und Vertreter der Zivilgesellschaft, sollen allerdings Erleichterungen gelten. Für diese Personen soll etwa die Bearbeitungsgebühr reduziert werden oder ganz wegfallen. Jaschar Stölting