Rat beschließt Zölle auf die Einfuhr geringwertiger Pakete

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Der Rat hat am 11. Februar den VO-Vorschlag für Maßnahmen gegen den Import geringwertiger Waren, die bis dato zollfrei in Paketform in die EU eingeführt werden, formell angenommen. Ziel ist es, europäische Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb durch Versandhändler aus Drittstaaten zu schützen.
Vorgesehen ist die Aufhebung der bisherigen Zollfreigrenze für geringwertige Lieferungen in Höhe von 150 €, sodass ab Juli auf alle Einfuhren unabhängig vom Warenwert Zölle erhoben werden. Konkret ist ab dem 1. Juli ein Pauschal-Zoll in Höhe von 3 € pro Warenkategorie zu entrichten, die in einem Paket enthalten ist. Dies bedeutet, dass z. B. ein Paket mit einer Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle mit 6 € verzollt wird, da es Waren aus zwei verschiedenen Unterpositionen des Zolltarifs beinhaltet. Der Pauschal-Zoll gilt zunächst bis zum 1. Juli 2028 und wird automatisch durch reguläre Zölle ersetzt, sobald die für 2028 geplante EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist.
Unabhängig davon erwägt der Rat zusätzlich die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für den Import geringwertiger Lieferungen. Aaron Wojte/Tanja Winninger
