Rat bestätigt ebenfalls Einigung zum Europäischen Klimagesetz
Nachdem das EP am 24. Juni die informelle Einigung zum Europäischen Klimagesetz bestätigt hatte, nahm der Rat diese am 28. Juni ebenfalls in erster Lesung an. Lediglich Bulgarien enthielt sich. Das Klimagesetz wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft. Damit ist der klimapolitische Rahmen für den Europäischen Grünen Deal abgesteckt, und die Phase der Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele kann beginnen.
Neben dem Ziel der Klimaneutralität für 2050 und dem Emissionsreduktionsziel von 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990 enthält das Europäische Klimagesetz eine Reihe unterstützender Maßnahmen. Dazu zählen ein Zwischenziel für 2040, das die KOM u. a. auf Grundlage eines Treibhausgasbudgets vorschlagen soll, ein wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel und Fahrpläne zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität. Diese Fahrpläne können einzelne Wirtschaftssektoren auf freiwilliger Basis gemeinsam mit der KOM erarbeiten.
Außerdem soll die Rolle der Senken gestärkt werden. Damit ist die kohlenstoffspeichernde Funktion von Wäldern, Mooren oder Böden gemeint. Diese werden auf dem Weg zur Klimaneutralität in der EU eine wichtige Rolle einnehmen müssen, was bedeutet, dass z. B. der Zustand der europäischen Wälder verbessert und Moore wiedervernässt werden müssen. Gleichzeitig sollte aber der Fokus weiterhin auf der Emissionsminderung als effektivere Klimaschutzmaßnahme liegen. Karsten Gödderz