Rat bestätigt Einigung zu CO2-Flottengrenzwerten für PKW und Vans
Am 28. März hat der Ministerrat die VO zur Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge angenommen. Der mit dem EP gefundene Kompromiss beinhaltet eine Absenkung der herstellerbasierten Grenzwerte um 100% bis 2035, womit von diesem Zeitpunkt an keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden können. Damit ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen.
Im Rahmen einer Einigung zwischen dem Exekutivvizepräsidenten der KOM Frans Timmermans und Bundesminister Volker Wissing hat die KOM zudem eine Erklärung vorgelegt, wie sie auch nach 2035 die Zulassung von ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen, kurz E-Fuels, betriebenen Fahrzeugen ermöglichen möchte. Demnach möchte sie zunächst über eine Durchführungs-VO die Typgenehmigung dieser Fahrzeuge regeln. Anschließend soll über einen delegierten Rechtsakt der Beitrag von E-Fuels zu den Emissionsreduktionszielen im Kontext der Flottengrenzwerte festgelegt werden. Falls EP und/oder Rat diesen Vorschlag ablehnen, soll ein neuer VO-Vorschlag im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt werden. Tobias Bertermann