Rat billigt RL zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen
Der Rat hat am 17. Oktober die RL zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften zugestimmt.
Nach der RL sollen börsennotierte Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 % der Posten ihrer nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen mit Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzen. Alternativ können die Mitgliedstaaten sich entscheiden, sowohl die nicht geschäftsführenden als auch geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen einzubeziehen. Der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts muss dann zusammengerechnet 33 % betragen.
Börsennotierte Gesellschaften, die die Ziele nicht erreichen, müssen faire und transparente Auswahl- und Ernennungsverfahren einführen. Die Kandidaten müssen dabei auf der Grundlage klarer und neutral formulierter Kriterien ausgewählt werden.
Die RL muss noch formell vom EP angenommen werden. Nach Inkrafttreten der RL müssen die neuen Vorschriften innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Jaschar Stölting