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Rat billigt Schlussfolgerungen zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Der Rat hat am 15. März 2021 im schriftlichen Verfahren Schlussfolgerungen zur Strategie der EU für nachhaltige Chemikalien verabschiedet. Darin unterstützt er die von der KOM in der Strategie formulierten ehrgeizigen Ziele für die EU-Chemikalienpolitik. Dazu gehören die Straffung des europäischen Chemikalienrechts und ein Wandel hin zu sicheren und nachhaltigen Chemikalien durch den Ersatz von bedenklichen Stoffen einschließlich der schädlichsten Chemikalien. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn der Einsatz einer bedenklichen Chemikalie einen wesentlichen gesellschaftlichen Zweck erfüllt oder es keine Alternative gibt. Außerdem gibt der Rat eine erste Orientierung für künftige Umsetzungsschritte.

Das schließt beispielsweise mit ein, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen nicht durch administrative Auflagen überfordert werden. Gleichzeitig sollen finanzielle Anreize für die Verwendung von nachhaltigen Chemikalien oder für Innovationen, die bedenkliche Stoffe ersetzen, geschaffen werden. Außerdem stimmt der Rat mit der KOM darin überein, dass endokrine Disruptoren und die in der natürlichen Umwelt kaum abbaubaren Per-und Polyfluoralkylsubstanzen besondere Aufmerksamkeit verdienen und dass die Strategie dabei helfen kann, die strategische Souveränität der EU für wichtige Chemikalien voranzutreiben. Karsten Gödderz

Schlussfolgerungen des Rates (EN)

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