Rat billigt Verlängerung von Mobilfunk-Roaming ohne zusätzliche Kosten
Nach dem EP hat auch der Rat am 4. April der Verlängerung der Regelung für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt.
Somit können auch nach Ablauf der geltenden Roaming-VO am 30. Juni diesjährig Bürgerinnen und Bürger in der EU ohne zusätzliche Kosten anrufen, SMS versenden und im Internet surfen. Sie erhalten Roamingdienste in der gleichen Qualität, wie sie es zu Hause gewöhnt sind. Verbraucher, die zu Hause in der Regel 5G-Dienste nutzen, werden auch beim Roaming 5G-Dienste, soweit vorhanden, in Anspruch nehmen können.
Beibehalten wird die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll.
Nach der Unterzeichnung des Rechtsaktes durch die Präsidentin des EP und den Präsidenten des Rates wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und er tritt am 1. Juli diesen Jahres in Kraft. Jaschar Stölting