Rat einigt sich auf Anwendungsverschiebung von CSRD und CSDDD

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Der AStV hat sich am 26. März darauf geeinigt, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungs-RL (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) für große und börsennotierte KMU um zwei Jahre und die Umsetzung und erste Anwendungsphase des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) um ein Jahr zu verschieben. Ein entsprechendes Vorschlagspaket namens Omnibus I war von der KOM Ende Februar vorgelegt worden.
Über einen wichtigen Bestandteil dieses Omnibus-I-Pakets, die sog. Stop-the-clock-RL, ist nunmehr eine allgemeine Ausrichtung im Rat erzielt worden. Im nächsten Schritt muss nun das EP seine Verhandlungsposition festlegen. Die Abstimmung hierzu soll bereits am 1. April stattfinden.
Über inhaltliche Details zur Bürokratievereinfachung in den beiden RLen wird gesondert verhandelt. Christoph Frank
PM des Rats (EN)