Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat zum 8. Umweltaktionsprogramm
Der Rat Umwelt hat am 17. März 2021 sein Mandat für die Verhandlungen mit dem EP über das 8. Umweltaktionsprogramm (8. UAP) festgelegt. Im Unterschied zu den bisherigen Aktionsprogrammen enthält der KOM-Vorschlag für das 8. UAP keinen dezidierten Maßnahmenkatalog, da konkrete Maßnahmen bereits im Europäischen Grünen Deal enthalten sind. Der Fokus liegt vielmehr auf der Durchsetzung des Rechtsrahmens und der Überwachung von Umweltindikatoren.
Mit diesem Ansatz erklären sich die MS grundsätzlich einverstanden. Sie fordern aber, dass die KOM 2024 eine Überprüfung des 8. UAP vornehmen und bis März 2025 konkrete Maßnahmen vorschlagen soll. Außerdem soll die KOM jährlich über Fortschritte in Bezug auf die sechs Prioritäten des 8. UAPs (Klimaneutralität, Anpassung an den Klimawandel, Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcennutzung, Null-Schadstoff-Ziel, Schutz der Biodiversität, Verringerung der mit Produktion verbundenen Umwelt- und Klimabelastungen) berichten. Karsten Gödderz