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16. März 2022/inDeutsch, Klima, Energie, Umwelt

Rat einigt sich zum CO2-Grenzausgleich

CBAM - carbon border adjustment mechanism

© European Union

Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, carbon border adjustment mechanism) geeinigt. Es ist damit das erste Dossier des „Fit-für-55“-Pakets, zu dem im Rat eine gemeinsame Position und damit eine Grundlage für die Verhandlungen mit dem EP erreicht wurde.

Dies lag einerseits an dem hohen Tempo, mit dem der CBAM von der französischen Ratspräsidentschaft vorangetrieben wurde. Zum anderen aber auch daran, dass viele der umstrittenen Themen zwar diskutiert wurden, aber nicht Teil der CBAM-VO selbst sind. Dazu gehören die Wettbewerbsfähigkeit von Exporten, die Vorschläge zu Eigenmitteln oder die Zuteilung von kostenlosen Emissionshandelszertifikaten an die betroffenen Sektoren – diese sind Teil des Dossiers zum EU-Emissionshandel. Die offenen Fragen hielt die Ratspräsidentschaft in einem zusätzlichen Vermerk fest. Darin ist auch festgehalten, dass Verhandlungen mit dem EP erst aufgenommen werden sollten, wenn über diese Punkte mehr Klarheit herrscht.

Im Grundsatz orientieren sich die Mitgliedstaaten am Vorschlag der KOM. Das bedeutet, dass auch weiterhin Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel und der Stromsektor vom CBAM betroffen wären. Auch die generelle Funktionsweise des Mechanismus blieb vom Rat unangetastet. Allerdings sollen einige Aufgaben von einer zentralen CBAM-Behörde auf europäischem Level übernommen werden. Außerdem würden Sendungen in die EU, die einen Wert von 150 € nicht überschreiten, vom CBAM ausgenommen. Karsten Gödderz

PM des Rats

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