Rat Energie erzielt allgemeine Ausrichtung zur TEN-E-VO
Auf seiner Sitzung am 11. Juni hat der Rat Energie neben den Schlussfolgerungen zur Renovierungswelle auch eine allgemeine Ausrichtung zur VO über die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO) verabschiedet. Die KOM hatte hierzu ihren Vorschlag im Dezember 2020 vorgelegt.
Dieser umfasste u. a. den Ausschluss sämtlicher Öl- und Erdgasinfrastruktur von finanzieller Förderung, verbindliche Nachhaltigkeitskriterien für alle Projekte, die Überarbeitung des Governance-Rahmens und die Aufnahme von Offshore-Infrastruktur und intelligenten Gasnetzen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase als eigene förderfähige Kategorie. Während die wesentlichen Elemente in der allgemeinen Ausrichtung größtenteils erhalten blieben, sieht der Vorschlag der Mitgliedstaaten einige Ausnahmen für die Förderung von Erdgasinfrastruktur vor, was zu langwierigen Diskussionen im Rat führte und eine Einigung beinahe verhindert hätte.
So fordert der Rat Ausnahmen für die Anbindung von Malta und Zypern an das europäische Gasnetz und für Projekte, die die Umwidmung von Gasnetzen in reine Wasserstoffnetze bis 2029 ermöglichen. In dieser Übergangszeit würden diese Pipelines weiterhin Erdgas, dem Wasserstoff oder andere kohlenstoffarme Gase beigemischt werden sollen, transportieren und eine finanzielle Förderung dafür erhalten. Die Bundesregierung kritisierte auf der Ratssitzung diese Ausnahme sowie weitere Bestimmungen der allgemeinen Ausrichtung und stimmte dem Kompromiss schließlich gemeinsam mit Österreich, Luxemburg und Spanien nicht zu. Karsten Gödderz