Rat legt Fangmöglichkeiten in der Nordsee für 2022 fest
Der Rat hat am 14. Dezember eine Einigung über die Fangquoten im Atlantik, in der Nordsee, im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2022 erzielt. Die Vereinbarung sieht Fangbeschränkungen für über 200 kommerziell befischte Bestände vor.
Da die Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich über die gemeinsam bewirtschafteten Fischbestände noch nicht abgeschlossen werden konnten, sollen für die betreffenden gemeinsam bewirtschafteten Bestände in den ersten drei Monate des Jahres 2022 vorläufige Fangbeschränkungen gelten, wenn keine Einigung erreicht wird. Die Fangmöglichkeiten bei den meisten Beständen sollen dann auf 25 % der höchstzulässigen Menge des Vorjahres festgesetzt werden.
Für Deutschland war insbesondere wichtig, dass die tatsächlichen Fangmengen für Hering im Gebiet des Skagerraks und Kattegats in der Nordsee (Fanggebiet 3a) drastisch gesenkt werden. Dadurch wird eine Erholung des Heringsbestandes der westlichen Ostsee ermöglicht bzw. eingeleitet. Florian Lescow