Rat legt Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2022 fest
Der Rat hat am 12. Oktober eine politische Einigung über die Fangmöglichkeiten für Fischbestände in der Ostsee für 2022 erzielt. Die Einigung legt die Mengen jeder Art fest, die die Fangflotten der einzelnen Mitgliedstaaten im Jahr 2022 fangen dürfen. Weiter werden auch bestimmte Bedingungen für Fischereifahrzeuge festgelegt, die in der Region operieren. Für mehrere Bestände müssen auf Grundlage wissenschaftlicher Befunde die Fangmengen erheblich verringert werden. Im kommenden Jahr soll die gezielte Fischerei auf Hering in der westlichen Ostsee eingestellt werden.
Die zulässigen Gesamtfangmengen für Hering im westlichen Teil der Ostsee werden somit auf Beifänge beschränkt. Zur Erholung des Bestandes kann auch Dorsch entsprechend der Einigung des Fischereirates nur als unvermeidbarer Beifang gefischt werden. Weitere Maßnahmen zum Schutz des Dorschbestandes umfassen Beschränkungen für die Freizeitfischerei in bestimmten Gebieten und vorübergehende Fangverbote während bestimmter Zeiträume. Für Scholle und Sprotte werden die zulässigen Gesamtfangmengen um 25 % bzw. 13 % erhöht. Florian Lescow
PM des Rates (EN)