Rat legt Standpunkt zum Omnibus-Paket VI fest

© European Union, 2025
Der Rat hat am 5. November seinen Standpunkt zum Omnibus-Paket VI festgelegt, welches diverse Vorschläge zur Vereinfachung der VO über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP-VO), der VO über kosmetische Mittel sowie der Düngeprodukte-VO beinhaltet.
Im Einzelnen fordert der Rat, die Definition des Begriffs digitale Kontaktdaten zu vereinheitlichen sowie die Anforderungen an die Lesbarkeit von Etiketten, die Informationspflichten für Werbung und die Vorschriften für den Fernabsatz von Chemikalien zu vereinfachen. Darüber hinaus soll das Verkaufsverbot für Kosmetika mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden (CMR) Stoffen vorgezogen werden. Außerdem fordert der Rat die Einführung einer Notifizierung für Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln sowie eine Pflicht zur Registrierung nach REACH für bestimmte besonders schädliche Stoffe und für Mikroorganismen für Jahresmengen bis zu 10 t in Düngemittelprodukten.
Im nächsten Schritt werden Trilogverhandlungen mit dem EP starten, um eine gemeinsame Lösung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu finden. Aaron Wojte/Tanja Winninger
