Rat mit Durchbruch bei den GEAS-Verhandlungen
Der Rat hat am 8. Juni mit allgemeinen Ausrichtungen zur Asyl- und Migrationsmanagement-VO und der Asylverfahrens-VO einen wichtigen Meilenstein bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erreicht.
Mit der Asyl- und Migrationsmanagement-VO soll die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens unter den Mitgliedstaaten geklärt werden. Die derzeit geltende Dublin-III VO soll damit ersetzt werden. Neben der Bestimmung von Zuständigkeitskriterien wird in dem Vorschlag ein neuer verpflichtender Solidaritätsmechanismus vorgesehen.
Mit der Asylverfahrens-VO sollen verpflichtende Grenzverfahren eingeführt werden. Diese sollen insbesondere bei Migranten aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 % Anwendung finden. Deutschland hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, dass Familien mit Kindern von den Grenzverfahren ausgenommen sind. Hiermit konnte man sich allerdings letztlich nicht durchsetzen. Von Grenzverfahren ausgenommen werden aber unbegleitete Minderjährige.
Mit der Annahme der allgemeinen Ausrichtungen zur GEAS-Reform ist der Weg frei für Triloge. Die Verhandlungen dürften sich als schwierig erweisen. Die Positionen sind teilweise sehr unterschiedlich. Das EP lehnt etwa Grenzverfahren für Familien mit Kindern unter 12 Jahren ab. Angestrebt wird ein Abschluss der Verhandlungen bis Anfang 2024. Jaschar Stölting