Rat nimmt allgemeine Ausrichtung zur SLAPP-RL an
Der Rat hat am 9. Juni eine allgemeine Ausrichtung zur RL zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (SLAPP-RL) angenommen.
Mit der RL sollen Betroffene sogenannte SLAPP-Klagen (strategic lawsuits against public participation) mit grenzüberschreitendem Bezug abwehren können. SLAPP-Klagen werden vorrangig gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten eingesetzt, um Äußerungen zu Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse zu verhindern oder zu sanktionieren. In einigen Mitgliedstaaten stellen SLAPP-Klagen nach den Rechtsstaatlichkeitsberichten der KOM ein ernsthaftes Problem dar.
Mit der RL wird auf einen Ausgleich zwischen dem Zugang zur Justiz und dem Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit abgezielt. Bei Vorliegen einer missbräuchlichen Klage sind in der RL folgende wesentliche Elemente vorgesehen: eine schnelle Verfahrenseinstellung, eine Kostentragungs- und Schadensersatzpflicht des Klägers sowie die Möglichkeit einer Verhängung abschreckender Sanktionen. Außerdem sollen Urteile aus Drittstaaten nicht anerkannt werden, wenn diese auf einer missbräuchlichen SLAPP-Klage beruhen.
Im EP wird noch vor der Sommerpause mit einer Abstimmung im federführenden JURI-Ausschuss und sodann im Plenum gerechnet. Die Trilog-Verhandlungen könnten dann unmittelbar nach der Sommerpause beginnen. Johann Schmolke/Jaschar Stölting