Rat nimmt Allgemeine Produktsicherheits-VO an
Der Rat hat am 25. April die Allgemeine Produktsicherheits-VO angenommen. Mit der VO soll den Herausforderungen an die Produktsicherheit, insbesondere beim Online-Shopping, begegnet werden.
So werden Online-Marktplätze unter anderem dazu verpflichtet, eine für die Produktsicherheit zuständige Kontaktstelle einzurichten, die mit den Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten kooperieren soll. Die Online-Marktplätze müssen außerdem ihre Plattformen regelmäßig per Stichproben auf gefährliche Produkte überwachen. Auf eine entsprechende Verpflichtung einer Marktaufsichtsbehörde müssen gefährliche Produkte unverzüglich entfernt werden.
Mit der VO modernisiert die EU außerdem das Verfahren bei Rückrufen von Produkten. Verbraucher müssen hierzu gezielter informiert werden. Bei einem Rückruf erhalten sie das Recht auf Reparatur, Austausch oder eine Erstattung.
Eine erfolgreiche Abstimmung im EP erfolgte bereits Ende März 2023, sodass die VO jetzt unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Nach Inkrafttreten werden die neuen Regeln nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten unmittelbar anwendbar. Jaschar Stölting