Rat nimmt Omnibus-Paket I formell an

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Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten hat am 24. Februar die Vereinfachung der RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) sowie der Europäischen Lieferketten-RL (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-Pakets I formell angenommen.
Vorgesehen ist, den Anwendungsbereich der CSDDD künftig auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Nettojahresumsatz von über 1,5 Mrd. € zu beschränken. Außerdem soll die Erfüllung der Sorgfaltspflichten einem risikobasierten Ansatz auf Basis vernünftigerweise verfügbarer Informationen folgen.
Darüber hinaus wurden das ursprünglich in der CSDDD enthaltene, europaweit harmonisierte Haftungsregime sowie die Pflicht zur Annahme eines Plans zur Eindämmung des Klimawandels aufgehoben. Im Hinblick auf die CSRD wurde eine Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 450 Mio. € beschlossen.
Die Änderungen an der CSRD und der CSDDD treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten ein Jahr lang Zeit, diese in nationale Gesetzgebung zu überführen. Aaron Wojte/Christoph Frank
