Rat nimmt RL zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts an
Der Rat hat am 24. Oktober die RL zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts angenommen.
Bis Ende 2024 soll danach USB-C zum einheitlichen Ladestandard für elektronische Kleingeräte werden. Unterschiedliche Ladegeräte für verschiedene Geräte sollen so der Vergangenheit angehören, was den Umgang mit elektronischen Geräten im Alltag erleichtern und gleichzeitig unnötigen Elektroschrott vermeiden wird.
Erfasst werden Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, digitale Fotoapparate, Videospielkonsolen, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, kabellose Mäuse und Tastaturen sowie tragbare Navigationssysteme. Nach einer Übergangsfrist von 40 Monaten sollen auch Laptops dazukommen.
Von der RL nicht erfasst ist die Drahtlosladetechnologie. Die KOM wird hier die technische Entwicklung verfolgen und Möglichkeiten einer Harmonisierung auch in diesem Bereich im Blick behalten.
Im EP ist die RL bereits am 4. Oktober angenommen worden. Die RL wird als nächstes im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Inkrafttreten müssen die neuen Vorschriften innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Jaschar Stölting