Rat nimmt Überarbeitung der TEN-V-VO an
Am 13. Juni 2024 hat der Rat die überarbeitete VO über die EU-Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) angenommen.
Die überarbeitete VO legt u.a. Fristen für die Fertigstellung des Verkehrsnetzes in drei Phasen fest: 2030 für das Kernnetz, eine neue Zwischenfrist von 2040 für das erweiterte Kernnetz und 2050 für das Gesamtnetz. Die Zwischenfrist 2040 wurde neu eingeführt, um die Fertigstellung großer, insbesondere grenzüberschreitender Projekte, wie fehlender Bahnverbindungen, vor dem endgültigen Termin 2050 zu beschleunigen. Dies betrifft beispielsweise neue Hochgeschwindigkeitsverbindungen zwischen Porto und Vigo sowie Budapest und Bukarest, die bis 2040 fertiggestellt sein sollen.
In Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine sieht die VO außerdem die Erweiterung von vier europäischen Verkehrskorridoren des TEN-V-Netzes auf die Ukraine und Moldawien vor, während grenzüberschreitende Verbindungen zu Russland und Belarus zurückgestuft werden sollen. Benjamin Ott
PM des Rats (EN)