Rat stärkt Europäische Gesundheitsunion
Mit der zeitgleichen Verabschiedung von drei Initiativen hat der Rat am 24. Oktober den Rechtsrahmen der Europäischen Gesundheitsunion umfassend gestärkt. Die Umweltministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten nahmen in Luxemburg eine VO zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und eine Änderung der VO zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) an. Außerdem nahmen sie einen Rechtsakt zum Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen an.
Zusammen mit einer bereits Anfang März in Kraft getretenen VO für ein neues Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) wurden diese drei Initiativen Ende 2020 von der KOM vorgeschlagen, um Krisenvorsorge und Krisenreaktionen in der EU zu stärken. Dementsprechend zielen sie einerseits darauf ab, Maßnahmen wie die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln und Rohstoffen, die sich in der COVID-19-Pandemie bewährt haben, für zukünftige Gesundheitskrisen zu regeln. Andererseits sehen sie die Einrichtung weiterer Gremien wie einem Gesundheitskrisenstab, einer EU-Gesundheits-Taskforce und einem Gesundheitssicherheitsausschuss vor, die im Notfall eine Handlungsfähigkeit sicherstellen sollen.
Vorgesehen ist zudem, dass das ECDC eine digitale Plattform für die epidemiologische Überwachung entwickeln soll, ein EU-Plans für Gesundheitskrisen und Pandemien ausgearbeitet und das Verfahren für die Feststellung einer gesundheitlichen Notlage auf EU-Ebene überarbeitet wird. Klaas de Boer