Rat stimmt vorübergehenden Regelungen zur Chatkontrolle formal zu

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Der Rat hat am 23. Juli die Übergangsregelungen zur sog. Chatkontrolle formal bestätigt. Vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslücke und des dringenden Handlungsbedarfs stimmte der Rat den vom EP am 9. Juli vorgeschlagenen Änderungen zu.
Die neuen Regelungen gelten bis zum 3. April 2028 und sollen Kinder im Internet schützen, während der langfristige Rechtsrahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet verhandelt wird. Die bereits seit 2021 geltende Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG in Gestalt der Verordnung (EU) 2021/1232) erlaubt es Online-Dienstanbietern wie Meta, WhatsApp oder Google, auch privat gesendete Chats nach Bildern oder Videos von sexuellem Kindesmissbrauch zu durchsuchen, diese zu melden und zu beseitigen. Freiwillige Maßnahmen von Online-Anbietern tragen wesentlich dazu bei, Straftäter zu identifizieren, gegen sie zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen.
Die Trilog-Verhandlungen zur geplanten dauerhaften Regelung der Chatkontrolle dauern weiter an. Franziska Klug
