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Rat Umwelt tagt zur Klimafolgenanpassung und zu Batterien

Auf seiner Sitzung am 10. Juni haben sich die Mitglieder des Rates Umwelt zu einer Reihe von Themen ausgetauscht und Schlussfolgerungen zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel verabschiedet.

Bei Diskussionen um den Vorschlag zur VO über Batterien und Altbatterien sprachen sich viele Mitgliedstaaten dafür aus, die VO mit einer zweiten Rechtsgrundlage zu versehen. Neben dem Binnenmarkt soll die Rechtsgrundlage Umwelt hinzugenommen werden. Damit wollen sich die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität sichern, über die Bestimmungen der VO hinauszugehen. Andere Diskussionspunkte umfassten die Einbeziehung von Batterien leichter Fahrzeuge (z. B. E-Bikes oder E-Roller), Gefahrenstoffe, Sammelsysteme und eine erweiterte Herstellerverantwortung. Die Umweltminister:innen lobten auch den integrativen Ansatz der neuen VO. Dieser sei innovativ und könne als Modell für weitere Regelungen im Rahmen der Produktpolitik dienen.

In den Ratsschlussfolgerungen zur EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel heben die Minister:innen die besondere Bedeutung der Anpassung hervor, um die Verwundbarkeit gegenüber den kommenden Veränderungen aufgrund des Klimawandels zu reduzieren. Dabei betonen sie die Bedeutung der regionalen und lokalen Ebene. Hier sei die Planung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen am effektivsten möglich, da z. B. der Einsatz naturbasierter Lösungen regionales Wissen benötige. Der Rat unterstützt außerdem die Fokussierung der Strategie auf die Verbesserung der Datenlage und die bessere Nutzung von Informationen. In diesem Zusammenhang werden sowohl der Ausbau der Climate-ADAPT-Plattform als auch die vorgeschlagene Mission unter Horizont Europa zur Anpassung an den Klimawandel sehr begrüßt. Karsten Gödderz

PM des Rates

Ratsschlussfolgerungen (EN)

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