Rat und EP einigen sich auf schärfere Grenzwerte für Schadstoffe in Abfällen
Rat und EP haben sich am 21. Juni 2022 informell auf die Überarbeitung der Anhänge IV und V der VO über persistente organische Schadstoffe (POP) geeinigt. Diese Einigung muss nun von EP und Rat bestätigt werden, anschließend kann die aktualisierte VO in Kraft treten.
Obwohl POP in der Regel nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, sind sie immer noch in Abfällen von einigen Produkten wie wasserfesten Textilien, Möbeln, Kunststoffen, Löschschäumen, Flammschutzmitteln, Baumaterialien und elektronischen Geräten zu finden. Manche POP entstehen auch unbeabsichtigt und sind in Ruß und Aschen zu finden. Um eine Kreislaufwirtschaft zu erreichen, in der Abfälle zunehmend als Sekundärrohstoffe verwendet werden, sollen Materialien mit zu hohen POP-Anteilen vernichtet oder verbrannt werden, und sie dürften nicht recycelt werden.
Mit der Einigung werden nun Grenzwerte für bestimmte POP in Abfällen gesenkt oder neu eingeführt. Karsten Gödderz
PM des Rats (EN)
PM des EP (EN)