Rat und EP erzielen Einigung zu Omnibus VI im Chemikalienbereich

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Der Rat und das EP haben am 17. Juni eine vorläufige Einigung über den verbliebenen Teil des sog. Omnibus-VI-Pakets erzielt. Die Einigung betrifft die VO zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-VO), die VO über kosmetische Mittel und die Düngemittel-VO.
Im Mittelpunkt stehen Vereinfachungen bei den Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Für bestimmte kleine Verpackungen können digitale Kennzeichnungen künftig stärker genutzt werden, während wesentliche Verbraucherinformationen weiterhin leicht zugänglich und gut lesbar bleiben sollen. Unternehmen erhalten außerdem längere Übergangsfristen für die Anpassung von Kennzeichnungen nach einer Neueinstufung von Stoffen.
Im Kosmetikbereich wurden Übergangsfristen für die Einstellung der Verwendung von krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen (CMR) Stoffen geändert sowie Vorgaben für Nanomaterialien vereinbart. Im Düngemittelbereich wurden die Anforderungen an die Zulassung von Komponentenmaterialien, die verwendet werden können um eine CE-Kennzeichnung zu erhalten, geändert.
Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom EP förmlich gebilligt werden, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Tim Härtner/Tanja Winninger
