Rat und EP erzielen vorläufige Einigung zur verbesserten Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

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Rat und EP haben sich am 22. April auf eine Modernisierung des Rechtsrahmens über die Koordinierung der sozialen Systeme geeinigt. Die neuen Regeln sollen die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU erleichtern und gleichzeitig die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in grenzüberschreitenden Situationen schützen.
In dem Entwurf sind kohärentere Regelungen in Bezug auf Langzeitpflege und Familienleistungen und neue Bestimmungen für die Koordinierung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in grenzüberschreitenden Fällen vorgesehen. Die Überarbeitung der Vorschriften soll außerdem für eine fairere Verteilung der Kosten zwischen den EU-Mitgliedstaaten (MS) sorgen und den Kampf gegen Betrug verstärken, etwa bei Briefkastenfirmen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen den MS u. a. durch ein gemeinsames Meldesystem für Sozialversicherungsinformationen (EESSI) erleichtert werden.
Beide Institutionen müssen die vorläufige Einigung noch formell bestätigen, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können. Merle Andraschko
