Rat und EP erzielen vorläufige politische Einigung über Regelungen zur Umsetzung der Kohäsionspolitik 2021-2027
Der Rat und das EP haben eine vorläufige politische Einigung über die gemeinsamen Bestimmungen für die Umsetzung der Strukturfondsprogramme in der Förderperiode 2021-2027 erzielt – Common Provisions Regulation (CPR). In der Dachverordnung werden die Vergabebedingungen für Fördermittel aus der EU-Kohäsionspolitik geregelt.
Danach soll u. a. der Kofinanzierungssatz für stärker entwickelte Regionen 40 % betragen. Inhaltlich neue Elemente der Einigung im Vergleich zur Förderperiode 2014-2020 sind u. a. die Durchführung einer Halbzeitüberprüfung im Jahr 2025, die Einführung von Bedingungen, die während des gesamten Programmplanungszeitraums anzuwenden sind, z. B. eine wirksame Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens, die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta und die Anwendung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit 30 % der Mittel sollen die Klimaziele unterstützt werden, und ein neuer Mechanismus zur Überwachung von Maßnahmen der Strukturfonds zur Erreichung der EU-Klimaziele soll eingeführt werden.
Der vollständige Verordnungsentwurf soll in den ersten Monaten des Jahres 2021 fertiggestellt werden. Vorbehaltlich der Verabschiedung des MFR soll unabhängig vom Datum des Inkrafttretens der Verordnung die Zuweisung von Finanzmitteln rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten. Florian Lescow
PM des Rates (EN)
PM des EP (EN)
PM der KOM (EN)