Rat und EP mit Durchbruch bei den GEAS-Verhandlungen
Der Rat und das EP haben am 20. Dezember eine politische Einigung bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erzielt.
Mit der Reform soll ein dem anhaltenden Migrationsdruck besser standhaltendes effizienteres System geschaffen werden, das insgesamt zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten führen, die irreguläre Migration in die EU und die Sekundärmigration innerhalb der EU einschränken sowie Rückführungen vereinfachen soll.
Neu ist die Einführung von verpflichtenden Grenzverfahren. Danach sollen insbesondere Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote ein Verfahren an den EU-Außengrenzen durchlaufen, das innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein soll.
Mit der Reform wird ferner die derzeitige Dublin-III VO ersetzt. Zwar bleibt das sog. Ersteinreisekriterium erhalten, wonach grundsätzlich der Mitgliedstaat der irregulären Ersteinreise für ein Asylgesuch zuständig ist. Für einen gerechteren Lastenausgleich zwischen den Mitgliedstaaten ist in der Reform aber daneben ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus vorgesehen. Besonders belastete Mitgliedstaaten können danach unter anderem Solidaritätsleistungen in Form von Umverteilungen oder finanziellen Beiträgen in Anspruch nehmen. In der Reform sind ferner spezielle Verfahren für Krisensituationen enthalten, z. B. für einen sprunghaften Anstieg von Asylsuchenden. In einem solchen Fall kann der betroffene Mitgliedstaat unter anderem die Anwendung von Grenzverfahren ausweiten und verstärkte Solidaritätsmaßnahmen einfordern.
Die Gesetzestexte müssen vom EP und Rat noch formell angenommen werden. Ziel ist es, den Gesetzgebungsprozess rechtzeitig vor der Europawahl im Juni 2024 abzuschließen. Jaschar Stölting