Rat und EP mit Einigung zum Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit
Der Rat und das EP haben am 15. Dezember eine vorläufige Einigung zum europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act; EMFA) erzielt.
Der EMFA bezieht sich auf audiovisuelle Medien, teilw. auf Online-Plattformen und die Presse. Kernziel ist der Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien. Im EMFA enthalten sind Regelungen zu Transparenz/Unabhängigkeit der Medien, zum Medienkonzentrationsrecht und zur Verteilung staatlicher Mittel. So soll sichergestellt werden, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.
Mit dem EMFA soll auch das regulatorische Medienumfeld geändert werden. Insbesondere soll die ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services) in einen Europäischen Rat für Mediendienste erweitert werden. Neben den Mitgliedstaaten soll auch die KOM in diesem Medienrat vertreten sein.
Als Nächstes werden die technischen Arbeiten am Gesetzestext finalisiert. Die Einigung wird sodann voraussichtlich im Frühjahr 2024 formell angenommen. Jaschar Stölting