RL zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Der Rat und das EP haben am 6. Februar eine politische Einigung bei der RL zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erzielt.
Mit der RL sollen Mindeststandards in den Mitgliedstaaten verankert werden. Zentrale Elemente der RL sind die Einführung EU-weiter Straftatbestände mit Mindesthöchststrafen für Verstümmelung weiblicher Genitalien, nicht einvernehmliche Weitergabe von intimen Bildern, Cyber-Stalking, Cybermobbing und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet aufgrund des Geschlechts. Außerdem sollen Melde- und Risikobewertungsverfahren eingeführt werden, und der Opferschutz soll verbessert werden. Aufgrund rechtlicher Bedenken des Rates wird der ursprünglich im KOM-Entwurf vorgesehene zusätzliche Straftatbestand der Vergewaltigung nicht in der finalen RL enthalten sein.
Mit der politischen Einigung ist der Weg für eine formelle Annahme der RL noch in der laufenden Legislaturperiode frei. Jaschar Stölting