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9. Juni 2022/inDeutsch, Justiz & Inneres

Rat und EP mit politischer Einigung für RL zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen

Der Rat und das EP haben am 7. Juni eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag für eine RL zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften erreicht.

Ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen

© Werner Pfennig_pexels

Nach der Richtlinie sollen börsennotierte Gesellschaften bis 2026 mindestens 40 % der Posten ihrer nicht geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen mit Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts besetzen. Alternativ können die Mitgliedstaaten sich entscheiden, sowohl die nicht geschäftsführenden als auch geschäftsführenden Mitglieder von Leitungsorganen einzubeziehen. Der Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts muss dann zusammengerechnet 33 % betragen.

In den Leitungsorganen unterrepräsentiert sind regelmäßig Frauen. Laut EP seien derzeit nur 30,6 % der Leitungsorgane der Blue Chip Unternehmen weiblich. Bei der Verteilung gebe es in den Mitgliedstaaten große Unterschied (von 45,3 % in Frankreich bis 8,5 % in Zypern).

Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom EP gebilligt werden. Nach Inkrafttreten der RL müssen die neuen Vorschriften innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Jaschar Stölting

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