Rat und EP mit politischer Einigung für RL zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts
Der Rat und das EP haben am 7. Juni eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag für eine RL zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts erzielt.
Mit der RL wird ein USB-C-Ladegerät für ein breites Spektrum von elektronischen Geräten verbindlich. Somit können alle Geräte mit demselben Ladegerät aufgeladen werden. Dies soll den Umgang mit elektronischen Geräten für Verbraucher im Alltag erleichtern und gleichzeitig unnötigen Elektroschrott vermeiden. 11.000 Tonnen hiervon sollen laut KOM in der EU pro Jahr durch nicht mehr verwendete Ladegeräte entstehen.
Von der RL erfasst sind Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, digitale Fotoapparate, Videospielkonsolen, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, kabellose Mäuse und Tastaturen sowie tragbare Navigationssysteme. Nach einer Übergangsfrist von 40 Monaten sollen auch Laptops dazu kommen.
Die vorläufige Einigung muss noch formell vom Rat und vom EP gebilligt werden. Nach Inkrafttreten der RL müssen die neuen Vorschriften innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Jaschar Stölting