Rat und EP mit politischer Einigung über RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
Der Rat und das EP haben am 19. September eine vorläufige politische Einigung über die RL zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt.
Unter anderem sollen danach Werbeversprechen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „öko“ oder „klimaneutral“ künftig nur noch erlaubt sein, wenn die Behauptungen gesichert nachgewiesen sind. Auch sollen nur solche Nachhaltigkeitssiegel zugelassen sein, die auf offiziellen oder staatlichen Zertifizierungssystemen basieren. Die Einigung sieht außerdem vor, dass Informationen zur Haltbarkeit, zu empfohlenen Austauschzyklen und zur Reparaturfähigkeit von Produkten strikt erwiesen und wahrheitsgemäß sein sollen.
Die RL muss als Nächstes von EP und Rat formell angenommen werden. Die Abstimmung im EP wird für den November 2023 erwartet. Nach Inkrafttreten der RL haben die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in das nationale Recht zwei Jahre Zeit. Sören Deerberg / Jaschar Stölting