Rat und EP mit vorläufiger Einigung zum Datengesetz
Der Rat und das EP haben am 27. Juni eine vorläufige Einigung zur VO über einen fairen Zugang und eine faire Nutzung von Daten (Datengesetz) erzielt.
Das Datengesetz ist ein wichtiger Teil der von der KOM Anfang 2020 vorgestellten Europäischen Datenstrategie. Es soll eine faire Verteilung des Datenwerts auf alle Akteure sicherstellen und den Zugang zu Daten und deren Nutzung fördern. Dazu wird festgelegt, wer die in der EU erzeugten Daten nutzen darf. Insbesondere sollen neben den Herstellern vernetzter Geräte auch die Nutzer Zugang auf die erzeugten Daten erhalten. Durch eine höhere Datenverfügbarkeit soll der Weg für datenbasierte Innovationen geöffnet werden.
Außerdem soll das Datengesetz den Wechsel zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten erleichtern, Schutzvorkehrungen gegen eine unrechtmäßige Datenübermittlung durch Cloud-Diensteanbieter treffen und Interoperabilitätsstandards für die Weiterverwendung von Daten durch andere Sektoren einführen. Ferner sieht das Datengesetz zur Krisenbewältigung im Falle eines Notstandes ein Zugriffsrecht von öffentlichen Stellen auf Daten aus dem Privatsektor vor.
Die vorläufige Einigung muss vom Rat und EP als Nächstes noch formell angenommen werden. Jaschar Stölting