Rat und EP mit vorläufiger Einigung zum Digital Markets Act (DMA)
Der Rat und das EP haben am 24. März eine vorläufige Einigung zum Digital Markets Act (DMA) erzielt.Der DMA ist ein Kernelement der EU-Digitalstrategie. Mit dem DMA soll der Marktmacht großer Onlineplattformen (Gatekeeper) begegnet und ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.
Als Gatekeeper gelten Onlineplattformen, wenn sie eine starke wirtschaftliche Position in mehreren Mitgliedstaaten mit einer großen Nutzerbasis und einer gefestigten Marktstellung haben. Dazu gehören Unternehmen, die Onlineplattformen kontrollieren und mindestens 7,5 Mrd. € Jahresumsatz in der EU über drei Jahre oder eine Marktkapitalisierung von über 75 Mrd. € erzielen und zusätzlich über eine EU Nutzerbasis mit mindestens 45 Mio. Verbrauchern und 10.000 gewerblichen Nutzern verfügen.
Gatekeeper werden einer stärkeren Regulierung unterworfen. So werden sie zum Beispiel dazu verpflichtet, eigene Produkte nicht mehr bevorzugt vor der Konkurrenz zu platzieren. Ohne ausdrückliche Zustimmung soll auch die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Quellen nicht mehr möglich sein. Nutzer sollen auch ohne eine entsprechende Zustimmung die Dienste weiter nutzen dürfen. Außerdem soll es vereinfacht werden, vorinstallierte Apps und Standardeinstellungen zu ändern. Messengerdienste werden darüber hinaus verpflichtet, eine Interoperabilität mit anderen Messengerdiensten zu ermöglichen. App-Entwickler dürfen nicht gezwungen werden, vorgegebene Dienstleistungen, z. B. Zahlungssysteme, zu verwenden, um in App Stores gelistet zu werden.
Bei Verstößen drohen den Gatekeepern Sanktionen. Ein erster Verstoß kann mit bis zu 10 %, ein wiederholter Verstoß mit bis zu 20 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Der finalisierte Verordnungstext muss noch formal vom Rat und EP angenommen werden. Damit ist zeitnah zu rechnen. Jaschar Stölting