Rat und EP mit vorläufiger Einigung zum Digital Service Act
Der Rat und das EP haben am 23. April eine vorläufige Einigung zum Digital Service Act (DSA) erzielt.
Der DSA ist neben dem Digital Markets Act (DMA), welcher große Online-Plattformen reguliert, das Kernelement der EU-Digitalstrategie.
Der DSA verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein sollte, praktische Wirkung. Digitalen Vermittlungsdiensten werden mit dem DSA Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung illegaler Waren, Dienstleistungen und Inhalte auferlegt. Neben sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, App-Stores und Online-Marktplätzen sind auch Anbieter von Netzinfrastruktur, z. B. Cloud-Anbieter und Webhoster, erfasst.
Die Vermittlungsdienste müssen unter anderem ein Beschwerdemanagementsystem einführen, über welches Nutzer illegale Inhalte melden können. Bei Verdacht auf schwere Straftaten sind die Plattformen zur Meldung an die zuständigen Behörden verpflichtet. Die Plattformen sind außerdem verpflichtet, Informationen über ihre gewerblichen Nutzer zu überprüfen und zu speichern. Zur Bekämpfung illegaler Waren sollen Online-Marktplätze auch Stichproben bei ihren gewerblichen Nutzern durchführen. Für Plattformen mit mehr als 45 Mio. EU-Nutzern, sogenannte „sehr große Plattformen“, werden zusätzlich Verpflichtungen in Bezug auf das Management systemischer Risiken festgeschrieben.
Der finalisierte Verordnungstext muss noch formal vom Rat und EP angenommen werden. Damit ist zeitnah zu rechnen. Jaschar Stölting